Die Mitglieder
Die Möglichkeit einer Mitgliedschaft besteht für mittelständische Arbeitgeber sowie für Selbständige und Angehörige der freien Berufe.
Die Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische Person erwerben, die Arbeitgeberfunktionen ausübt und sich zu den Zielen des Verbandes bekennt. Mitglied kann außerdem jede natürliche Person werden, die eine regelmäßige selbständige auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nachweist und die Kunde oder Mitglied/ Gesellschafter einer Genossenschaft oder Genossenschaftsorganisation ist. Berechtigt zum Erwerb der Mitgliedschaft ist unter gleichen Voraussetzungen auch jeder Angehörige der freien Berufe, das bedeutet, die Möglichkeit einer Mitgliedschaft besteht für mittelständische Arbeitgeber sowie für Selbständige und Angehörige der freien Berufe.
Angebote für unsere Mitglieder
Aufgrund seiner genossenschaftlichen Orientierung arbeitet der Verband eng mit Gesellschaften der R+V Versicherung zusammen. Durch den Abschluss von Kollektivverträgen kann der Verband seinen Mitgliedern Vorteile beim Abschluss von Versicherungen im Rahmen der
- verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
- privaten Vorsorge der Arbeitnehmer
- privaten Vorsorge für Unternehmer / Selbständige
Für eine Versorgungsberatung stehen Ihnen in Genossenschaftsbanken und R+V-Agenturen Spezialisten zur Verfügung.